Feuerwerke müssen bei den zuständigen Ordnungsbehörden angezeigt werden. Regulär gilt eine Frist von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Bei Feuerwerken in der Nähe von Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen und Flughäfen beträgt die Frist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Fristen bereits abgelaufen? kontaktieren Sie uns schnellstmöglich.